Wir haben lange darauf gewartet, jetzt ist es endlich so weit! Vor wenigen Tagen, am 2. März, hat der Landesverkehrsminister Hendrik Wüst den Entwurf für ein Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz vorgestellt. In 2019 hatte der Landtag beschlossen, die Forderungen der Volksinitiative Aufbruch Fahrrad in ein Gesetz zu überführen. Wir haben ein wichtiges Etappenziel erreicht und eine CDU-geführte Landesregierung in einem so großen Bundesland wie NRW dazu bewegt, ein „Fahrradgesetz“ vorzuschlagen.
Dafür gebührt euch allen, die ihr euch so für Aufbruch Fahrrad eingesetzt habt, ein riesengroßer Dank! Wir haben das gemeinsam bewegt.
In die Freude über diesen Zwischenerfolg mischen sich Zweifel: ist dieser Entwurf wirklich geeignet, um das zentrale Ziel von Aufbruch Fahrrad von 25% Radverkehrsanteil bis 2025 zu erreichen? Leider haben wir festgestellt, dass der Entwurf zwar die 25% als Zielgröße nennt, aber keine Jahreszahl. Damit bliebe das Gesetz unverbindlich, das Ziel kann auch erst 10, 20, 30…. Jahre später erreicht werden. Dabei sagte Hendrik Wüst in der Pressekonferenz zur Vorstellung des Gesetzes: „Wenn wir die 25% bis 2024 erreichen, habe ich da nix gegen.“ An dieses wichtige Signal möchten wir anknüpfen.
Auch in anderen Punkten stellen wir fest, dass der Entwurf hinter den Forderungen von Aufbruch Fahrrad zurückbleibt.Das wollen wir so nicht stehen lassen. Nun braucht es nochmals uns alle, um zu zeigen, wie wichtig uns die Forderungen von Aufbruch Fahrrad sind, für die so viele Menschen in NRW ihre Stimmen gegeben haben. Wir hoffen auf eure Unterstützung. Teilt unsere Aktionen auf Twitter, und merkt euch dieses Datum:
Save the date für eine Sonderausgabe von RADKOMM.tv
Samstag, 20. März 2021, 11:00 Uhr auf www.radkomm.tv
Diese Sonderausgabe von RADKOMM.tv wird sich nur mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW beschäftigen. Ministeriumsvertreter und Expert*innen werden zu Wort kommen, den Entwurf beurteilen, erläutern und diskutieren.
Auch eure Meinung ist gefragt! Wir laden euch ein, uns vorab eure Fragen und Kommentare zum Gesetz zu schicken. Ausgewählte Fragen werden wir auf der Sonderausgabe diskutieren. Eure Kommentare werden auch in unsere offizielle RADKOMM-Stellungnahme einfließen, die wir im Rahmen der Verbändeanhörung abgeben. Im Prozess der Verbändeanhörung kann es noch vielfältige Änderungen am Entwurf geben.
Wir wollen uns mit euch dafür einsetzen, unser wichtigstes Ziel von 25% Radverkehrsanteil bis 2025 ins Gesetz zu bringen. Clickt euch rein zur Sonderausgabe von RADKOMM.tv, beteiligt euch an den Diskussionen auf sozialen Netzwerken. Wir haben noch einige Aktionen vor: