Die Themengruppe Mobilität der Agora Köln hat gemeinsam mit zahlreichen Initiativen und Verbänden, darunter der RADKOMM, einen offenen Brief an die Kölner Oberbürgermeisterin Reker formuliert, in dem die Problematik zugeparkter Gehwege und der dringende Wunsch nach barrierefreier Mobilität angesprochen werden.
Wir haben an dem Text mitgearbeitet und als RADKOMM e.V. den Brief sehr gerne unterschrieben.
Dies ist eine Kopie eines Artikels auf der Website der AGORA KÖLN. [Hier geht es zum Originalartikel.]
Das Kölner Ordnungsamt toleriert in weiten Teilen des Stadtgebietes, dass unzulässig auf Gehwegen geparkt und Mindestabstände nicht eingehalten werden. Und dies, obwohl Car-Sharing in den betroffenen Gebieten mittlerweile flächendeckend angeboten wird und dazu ausreichend legale, weitgehend ungenützte Parkmöglichkeiten in Parkhäusern zur Verfügung stehen.
Mit dem Offenen Brief fordern wir die Oberbürgermeisterin auf, dafür zu sorgen, dass die innerhalb Ihrer Verwaltung zuständigen Ämter die geltenden rechtlichen Bestimmungen sowie die Beschlüsse der zuständigen politischen Gremien umsetzen.
Wir freuen uns auf freie, barrierefreie Straßen – und die gemeinsame, konstruktive Suche nach Lösungen für zukunftsfähige, menschenfreundliche Mobilität.
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
hiermit protestieren wir in aller Form gegen die gängige Praxis innerhalb Ihrer Verwaltung, das ordnungswidrige Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen in Köln zu tolerieren. Das Parken auf Gehwegen ist nach der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich nicht gestattet. Gehwege sind öffentlicher Raum, den Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten, und kein privater Parkraum.
Die Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Innenstadt sowie die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik haben Beschlüsse zur barrierefreien Mobilität gefasst. Bisher setzt das Ordnungsamt diese Beschlüsse nicht um.
Wir fordern, dass das Amt für öffentliche Ordnung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungs- und Verkehrsdienstes die geltende Gesetzeslage und Verordnungen anwenden und geltendes Recht in Köln umsetzen.
Als Oberbürgermeisterin der Stadt Köln sehen wir Sie in der Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass die städtischen Ämter im Sinne des geltenden Rechts agieren.
Dies bedeutet, dass das Ordnungsamt ab sofort von der Praxis abrückt, sich unter Berufung auf den möglichen Ermessensspielraum und den sog. Opportunitätsgrundsatz auf einen lediglich bestehenden „Richtwert“ zu beziehen und das rechtswidrige Parken auf Gehwegen nicht zu ahnden.
Das Ermessen darüber, was „passierbare Gehwege“ sind, hat sich grundsätzlich an den vorliegenden Beschlüssen und den Anforderungen an eine barrierefreie Mobilität zu orientieren. Das Parken auf Gehwegen ist ohne bestehende Markierungen nicht gestattet und erst eine Gehwegbreite von mindestens 2 Metern ermöglicht eine barrierefreie Mobilität.
Seit Jahren weisen Bürgerinnen und Bürger Ihr Ordnungsamt auf teilweise erhebliche Regelverstöße hin. Auch diverse Presseberichte thematisieren immer wieder,
dass vor allem mobilitätseingeschränkte Menschen durch zugeparkte Gehwege massiv an einer gleichberechtigten Teilhabe und Nutzung der Verkehrsräume gehindert werden.
Die offensichtliche Duldung des Falschparkens fördert das Fortschreiten eines falschen, aber trotzdem als so empfundenen Gewohnheitsrechts.
Die konsequente Verfolgung von Verstößen gegen die Parkvorschriften ist unentbehrlich, um rücksichtsloses und gefährliches Parken zu verhindern und trägt zu einem funktionierenden Parkraummanagement bei. Andere Verkehrsteilnehmer profitieren ebenfalls davon: Einsatz- und Rettungsfahrzeuge, Lieferverkehr, Radverkehr, Kinder, ältere und generell mobilitätseingeschränkte Menschen.
Bauliche Maßnahmen, wie beispielsweise Poller, sind zur Verhinderung von Parkverstößen keine alleinige und an jeder Stelle mögliche Lösung, weil auch hier öffentlicher Raum verschwendet wird und weitere vermeidbare Hindernisse für andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer entstehen. Zudem werden Lücken solcher Hindernisse in der lokalen Mobilitätskultur als „kostenlose Parkflächen überall dort, wo kein Hindernis ist“ falsch verstanden.
Wir fordern Sie hiermit – ebenso respektvoll wie nachdrücklich – auf, dafür zu sorgen, dass die innerhalb Ihrer Verwaltung zuständigen Ämter die geltenden rechtlichen Bestimmungen sowie die Beschlüsse der zuständigen politischen Gremien sofort und konsequent umsetzen.
Hochachtungsvoll,
Agora Köln, Arbeitskreis Barrierefreies Köln, AStA – Universität zu Köln, Gesundheitsladen Köln e.v., Greenpeace Köln, KölnAgenda e.V., RADKOMM e.V., RingFrei Köln, Stadtschulpflegschaft Köln, Verein zur Förderung der Kölner Fahrrad-Sternfahrt e.V., VCD Regionalverband Köln e.V.