Die erfolgreichste Volksinitiative in NRW
Am 18. Dezember 2019 hat der Landtag der Volksinitiative Aufbruch Fahrrad in allen Punkten zugestimmt. Ohne Gegenstimme. Aufbruch Fahrrad ist damit die erfolgreichste Volksinitiative, die es in Nordrhein-Westfalen (NRW) bisher gab. Und übrigens die erste Volksinitiative in der Geschichte unseres Bundeslandes, die von einer Frau angemeldet wurde: RADKOMM-Vorsitzende Dr. Ute Symanski meldete Aufbruch Fahrrad am 22. Mai 2018 beim Landeswahlleiter an.
Die Unterschriftensammlung und die Volksinitiative sind beendet. Wir danken allen, die mitgeholfen haben, dieses großartige Projekt zu stemmen. So viele von Euch haben mitgemacht – mit Leidenschaft und jeder Menge Zeit, die Ihr investiert habt. Das Aktionsbündnis Aufbruch Fahrrad umfasst 215 Vereine und Verbände. Rund 210.000 Menschen haben für Aufbruch Fahrrad ihre Stimme gegeben. Und unser Engagement für die Mobilitätswende in NRW geht weiter. Seit dem 01. Januar 2022 ist das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW (FaNaGe) in Kraft. NRW ist damit das erste Flächenland, das ein Fahrradgesetz hat.
Wenn Ihr informiert bleiben möchtet, meldet Euch für unseren RADKOMM-Newsletter an. Und schaut auf RADKOMM.TV, dort sind Interviews mit NRW-Ministerpräsident und damaligem Verkehrsminister Hendrik Wüst (Februar 2020) und von der RADKOMM 6 am 20. Juni 2020, unter anderem mit einem ausführlichen Gespräch mit dem für das Fahrradgesetz zuständigen Abteilungsleiter im Verkehrsministerium, Dr. Dirk Günnewig, und die RADKOMM.TV-Sendung „Hallo Fahrradgesetz“, in der wir im Januar 2022 über die Wirkungen und Implikationen des neuen Gesetzes mit Expertinnen gesprochen haben.
Wir alle gemeinsam sind Aufbruch Fahrrad!
Foto: verenafotografiert.de
Wir wollen den Aufbruch in ein modernes, bewegliches Land NRW. Dafür wollen wir den Anteil des Radverkehrs bis 2025 von ca. 8% auf 25% landesweit erhöhen. Mit Eurer Unterstützung und gemeinsam schaffen wir das.
Und wir wollen den Akteuren in Politik und Verwaltung zeigen, wie viele Menschen in NRW sich eine Mobilitätswende wünschen. Wir skizzieren neun Maßnahmen zur Förderung der Fahrradmobilität. Diese Maßnahmen sollen in einem Fahrradgesetz verankert werden. Dafür brauchen wir auch Deine Stimme. Wenn wir es schaffen, innerhalb eines Jahres mindestens 66.000 Unterschriften von Unterstützer*innen im Land zu sammeln, wird der Landtag in NRW sich mit unseren Forderungen befassen. Offizieller Start der Volksinitiative war am 16. Juni 2018 auf der RADKOMM #4 in Köln.
Wir freuen uns, wenn auch Du mithelfen kannst, NRW fahrradfreundlich zu gestalten. Dafür unterschreibe das Unterschriftenformular zum Download. Bitte auch Menschen in Deinem Umfeld, zu unterschreiben. Die Volksinitiative AUFBRUCH FAHRRAD für eine moderne Mobilitätspolitik nützt allen Menschen in NRW. Fahrradfahren macht Spaß, ist für jeden erschwinglich, fördert die Gesundheit und trägt dazu bei, NRW insgesamt lebenswerter zu machen. Damit wir alle zufriedener leben und künftig weniger im Stau stehen. Fahrradfahrer*innen fördern die lokale Wirtschaft. Sie kaufen insgesamt mehr in lokalen Läden.
- NRW ist die am dichtesten besiedelte Fläche in Europa.
- NRW ist in den Ballungsräumen flach wie die Niederlande.
- In den Städten sind die Hälfte der Fahrten mit dem PKW kürzer als fünf Kilometer.
- Fast 1/3 der bundesweiten Staukilometer 2016 entfiel auf Nordrhein-Westfalen (28%).
- Mit Radschnellwegen wie dem RS1 oder der Nordbahntrasse in Wuppertal haben Pionier-Regionen gezeigt, was möglich ist.
Unsere 9 Forderungen
1. Mehr Verkehrssicherheit auf Straßen und Radwegen
Die Verkehrs- und Radverkehrsplanung orientiert sich ab sofort und konsequent an der Vision „Null Verkehrstote“ („Vision Zero“). Schweden, Norwegen, die Schweiz, die Niederlande und Großbritannien sind Vorreiter von Vision Zero. Unfallvermeidung wird dann zur politischen und planerischen Aufgabe, weil Fehler, die im Verkehr passieren, einbezogen werden.
2. NRW wirbt für mehr Radverkehr
Das Land NRW kommuniziert Fahrradmobilität als Teil eines positiven Lebensgefühls. NRW sensibilisiert die breite Öffentlichkeit und die Entscheider*innen in Politik und Verwaltung mit gezielten Kampagnen für die Vorteile des Radfahrens. NRW wirbt für ein partnerschaftliches und rücksichtsvolles Miteinander im Verkehr und begegnet durch gezielte Maßnahmen aggressivem Verhalten unter den Verkehrsteilnehmer*innen.
3. 1000 Kilometer Radschnellwege für den Pendelverkehr
Radschnellwege ermöglichen ein schnelles Vorankommen über weite Strecken und führen weitgehend kreuzungsfrei durch das Land. Sie sind vier Meter breit und haben zusätzliche seitliche Gehwege. Bis 2025 richten Land und Kommunen mindestens 1000 Kilometer dieses Netzes ein.
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4. 300 Kilometer überregionale Radwege pro Jahr
Bis 2025 sind jedes Jahr mindestens 300 Kilometer Radwege an Bundes- und Landestraßen in einer hohen Qualität gebaut oder instand gesetzt. Damit sind Lücken im Radnetz geschlossen und neue Verbindungen geschaffen. Zusammen mit den Radschnellwegen bilden die Radwege das Rückgrat des ausgebauten Fahrradnetzes NRW. Die Radinfrastruktur ist so angelegt, dass Radfahrer*innen einander sicher überholen können und schränkt die Mobilität von Fußgänger*innen nicht ein. Um die voranschreitende Versiegelung von Flächen zu vermeiden, sollen Radschnellwege und Radinfrastruktur möglichst auf bestehenden Verkehrsflächen gebaut werden.
5. Fahrradstraßen und Radinfrastruktur in den Kommunen
Das Land NRW fördert Kommunen, damit sie Fahrradstraßen auf kommunalen Nebenstraßen ausweisen. Die geförderten Fahrradstraßen sind vier Meter breit. Radfahrer*innen haben Vorfahrt. Der motorisierte Individualverkehr soll auf diesen Straßen nicht parken. Das Land fördert den Ausbau der kommunalen Radinfrastrukturinsgesamt. Das Land sorgt dafür, dass Einrichtungen für Kinder und Jugendliche – wie Schulen und Sportplätze – sicher und komfortabel mit dem Rad erreichbar sind. Programme wie „Mit dem Rad zu Schule“ ergänzen das Mobilitätsprogramm.
6. Mehr Fahrrad-Expertise in Ministerien und Behörden
Für die Umsetzung des Fahrradgesetzes stellt das Land NRW genügend Personal bereit. Ein zentrales Referat für den Radverkehr koordiniert Planung und Umsetzung. Für die Zusammenarbeit mit Regierungsbezirken und Gemeinden bei der Verkehrslenkung werden Koordinierungs- und Planungsstellen eingerichtet. Zum Aufgabenbereich zählt auch die Fortbildung der Mitarbeiter*innen in den kommunalen Verkehrsdezernaten und die Einbindung der Rad-Akteure vor Ort. Radbelange werden durchgängig in den Planungen berücksichtigt.
Die Polizei setzt sich aktiv für die Sicherheit der Radfahrer*innen und Fußgänger*innen ein. Sie betreibt gegenüber allen Verkehrsteilnehmer*innen Aufklärung, fördert ein rücksichtsvolles Miteinander auf den Straßen und erhöht die Aufklärungsquote bei Fahrraddiebstählen. Dafür richtet sie spezielle Stellen ein.
7. Kostenlose Mitnahme im Nahverkehr
NRW unterstützt die effiziente Kombination der umweltfreundlichen Verkehrsmittel, indem die Fahrradmitnahme in Bus und Bahn kostenlos ist. In vielen Ländern ist das bereits möglich. Busse und Bahnen werden mit ausreichend Raum für die Fahrradmitnahme ausgestattet, Bike & Ride-Stationen an Knotenpunkten von Bus und Bahn eingerichtet oder Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen gebaut.
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8. Fahrradparken und E-Bike Stationen
Das Angebot für sicheres Fahrradparken wird deutlich ausgebaut. Bis 2025 werden 1 Million neue Fahrradabstellplätze im öffentlichen Raum und vor öffentlichen Gebäuden, Schulen und Hochschulen geschaffen. Dazu gehören gut gesicherte Abstellanlagen mit ausreichend großen Stellplätzen auch für Lastenräder. Für E-Bikes wird ein Netz an öffentlichen Ladestationen vorgesehen. Die Rad¬sta¬tion¬en in NRW werden ausgebaut. Mit einer gezielten Kampagne wird die Nachrüstung von Fahrradabstellmöglichkeiten auch in Firmen und Wohnhäusern gefördert.
9. Förderung von Lastenrädern
NRW fördert den Einsatz von Lastenrädern, um die Lärm- und Abgasbelastungen, Staus und Parkraum-Fehlnutzungen insbesondere in Städten deutlich zu reduzieren. Das Land NRW adressiert Handwerker*innen und Mitarbeiter*innen des Kundendienstes mittels einer Werbekampagne, um das Lastenrad als effiziente und sparsame Alternative zu empfehlen. Es unterstützt den Wandel mit einem Investitionskostenzuschuss für betrieblich oder gemeinnützig genutzte Lastenrädern in Höhe von 1000 Euro (“Lastenradprämie”).
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