Mit einer unübersehbaren Botschaft – nämlich 25% bis zum Jahr 2025 in meterhohen, roten Lettern– haben wir die Wahl des amtierenden Verkehrsministers Hendrik Wüst am 27.10.2021 zum neuen Ministerpräsidenten von NRW genutzt, um nochmal an ihn sowie alle Landespolitiker*innen zu appellieren, den aktuellen Entwurf des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz nachzubessern. Und zwar im Sinne der von uns und weiteren Expert*innen der Mobilitäts- und Umweltschutzverbände vorgetragenen und in Stellungnahmen einhellig formulierten Änderungsvorschläge. Auch das Bekenntnis zu 25% Radverkehrsanteil bis zum Jahr 2025 gehört dazu.
RADKOMM-Vorsitzende und Vertrauensperson von Aufbruch Fahrrad, Dr. Ute Symanski betont, wie wichtig es ist, dass NRW eine moderne Mobilität bekommt:
„NRW braucht den Aufbruch! Mit unserer Aktion geben wir unserem neuen Ministerpräsidenten die guten ‚vibes‘ von „Aufbruch Fahrrad“ mit ins Amt. Bei der Präsentation des Gesetzesentwurfs im März sagte Hendrik Wüst, dass er nichts dagegen habe, wenn wir in NRW den Radverkehrsanteil von 25% schon bis 2024 erreichen. Genau das ist der Geist, den wir für eine zeitgemäße, moderne Verkehrspolitik in NRW brauchen.“
Erneut zeigte sich der verbindende Geist von Aufbruch Fahrrad. Aufbruch Fahrrad ist die erste Volksinitiative, der der Landtag einstimmig über alle politischen Lager hinweg, gefolgt ist.
Unsere Aktion auf der Landtagsweise erntete erneut viel Zuspruch seitens der Politik: Vertreter*innen aller demokratischen Fraktionen des Landtags kamen zu uns, um sich kurz vor der finalen Lesung des Gesetzes auszutauschen.
Es kamen viele Mitglieder des Verkehrsausschusses, zahlreiche Parlamentarier*innen und viele interessierte Bürger*innen. Wir freuen uns sehr, dass unsere Aktion auch von vielen Mitgliedern des Aktionsbündnisses Aufbruch Fahrrad unterstützt wurde. Zur Landtagswiese erschienen Vertreter*innen von ADFC NRW, BUND NRW, VCD NRW, NABU NRW, Kidicial Mass und vieler NRW-Radentscheide.
Einen Tag später tagte der Verkehrsausschuss des Landes NRW, um das Gesetz final zu beraten und am 4. November fand dann die entscheidende Lesung im Landtag statt. Dass wir wirklich alles gegeben haben und bis zum Schluss erfolgreich für ein wirksames Gesetz gestritten haben, dokumentiert die beschlossene Last-Minute Änderung am Gesetzesentwurf: „(5) Bei der Planung und Priorisierung von Radverkehrsanlagen … können auch Angebotsplanungen in Betracht gezogen werden.“ Gerade darauf hatten wir noch in den letzten Gesprächen hingewirkt.
Das ist zwar nur eine kleine Änderung am Gesetzestext, entfaltet aber eine immense Wirkung: Bisher wurde für die Planung von Radinfrastruktur lediglich ein dokumentierter Bedarf, die bestehende Zahl der Radfahrenden, zu Grunde gelegt. Nun kann auch die prognostizierte Zahl als Grundlage dienen. Eine angebotsorientierte Planung öffnet neue Spielräume und kann der Verkehrswende mehr Geschwindigkeit verleihen.
In Kraft treten soll das FaNaG NRW zum 1. Januar 2022.
Über unsere Aktion hat der WDR in der Aktuellen Stunde berichtet und sie war sogar Teil des WDR-Jahresrückblickes 2021.
RADKOMM wurde bei dieser Aktion gefördert durch die Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW.